Informationspflicht gemäss VAG 45
Hier finden Sie alle relevanten und nach dem Versicherungsvertragsgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente. Bitte machen Sie sich vor Antragstellung mit allen Dokumenten vertraut und erstellen eine Kopie zur Ablage.
Versicherungsbedingungen
Den Versicherungsumfang der Cyber-Versicherung können Sie den Versicherungsbedingungen sowie den Besonderen Bedingungen entnehmen. Diese finden Sie jeweils auf der Produktseite, bei der Antragsstellung vor Absenden und später in Ihrem individuellen Kundenbereich.
Informationen nach Versicherungsvertragsgesetz
Der Gesetzgeber schreibt neben der Kenntnis der Versicherungsbedingungen noch weitere Informationen vor Vertragsabschluss vor, die wir hier hinterlegt haben.
Erstinformation nach Art. 45 VAG.pdf
Cyber-Versicherung CH Kundeninformationen
Formular zur Schadenmeldung
Der Gesetzgeber schreibt neben der Kenntnis der Versicherungsbedingungen noch weitere Informationen vor Vertragsabschluss vor, die wir hier hinterlegt haben.